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Liebe Gäste der Erlebniswelt Krauschwitz,
bitte beachten Sie die Vorgaben der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen.
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Ab 05.10.2021 gilt auch bei uns die 3G-Regel.
Das bedeutet: Zutritt 𝗻𝘂𝗿 für Gäste, die nachweislich vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Wir bieten Ihnen eine Testmöglichkeit vor Ort an. Dazu können Sie gern Ihren Selbsttest mitbringen oder einen Test bei uns erwerben (2 €/Test). Die Testung erfolgt dann unter Aufsicht unseres Personals.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- & Kita-Coronaverordnung unterliegen
- Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden
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Die aktuelle Inzidenz des Landkreies Görlitz, sowie die Bettenbelegung der Krankenhäuser des Freistaates Sachsen finden Sie unter: Coronavirus — aktuelle Lage.
NEU: Ab sofort muss auch die Hospitalisierungsquote beachtet werden. (in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen)
Den aktuellen Wert finden Sie ebenfalls unter oben genanntem Link.
Bis vorerst 20.10.2021 gilt weiterhin für uns:
Generell ist zu beachten:
- Nutzen Sie die Handdesinfektionsgeräte im Eingangsbereich sowie an den verschiedenen Stationen.
- Der Eingangsbereich ist nur mit Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstandes zu betreten.
- Der Mund-Nasen-Schutz ist bis zum Umkleideschrank zu tragen.
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist im gesamten Objekt einzuhalten.
- Verbot zur Betretung des Bades für alle Gäste mit Anzeichen einer Erkrankung im Rahmen der aktuellen Pandemie.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team der Erlebniswelt Krauschwitz
Die Vorwarnstufe ist am zweiten Tag erreicht, wenn zuvor an fünf aufeinander folgenden Tagen
- die 7‑Tage-Inzidenz Hospitalisierungen den Wert von 7,00 überschreitet und
- 650 Betten auf den Normalstationen oder 180 Betten auf den Intensivstationen sächsischer Krankenhäuser mit COVID-19-Patienten belegt sind.
Die Überlastungsstufe ist am zweiten Tag erreicht, wenn zuvor an fünf aufeinanderfolgenden Tagen:
- die 7‑Tage-Inzidenz Hospitalisierungen den Wert von 12,00 überschreitet und
- 1.300 Betten auf den Normalstationen oder 420 Betten auf den Intensivstationen mit COVID-19-Patienten belegt sind.