14.01. — 06.02.22
Liebe Gäste der Erlebniswelt Krauschwitz,
die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 14. Januar 2022 in Kraft tritt und bis vorerst 06. Februar 2022 gilt.
Abhängig vom Infektionsgeschehen wurden folgende Lockerungen beschlossen:
- Bäder und Saunen dürfen öffnen (Bedingung: 2Gplus-Regel sowie Kontakterfassung)
- Körpernahe Dienstleistungen dürfen in Anspruch genommen werden (Bedingung: 2G-Regel sowie Kontakterfassung)
2G-/2Gplus-Regelung:
Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt. Bei 2Gplus müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Testmöglichkeit vor Ort an.
Bei 2G/2G+ kann der Impf-/Genesenennachweis durch einen Testnachweis ersetzt werden:
- bei Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der STIKO besteht
- bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren (die regelmäßige Testung an der Schule reicht aus)
Bei 2G+ sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen:
- Personen mit vollständigem Impfschutz und Auffrischungsimpfung (»Geboosterte«) oder Genesennachweis (»natürlich Geboosterte«)
- Personen mit vollständigem Impfschutz, ab 14 Tage bis 3 Monate nach der letzten Impfdosis (»frisch doppelt Geimpfte«)
- Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden
- Kinder unter 6 Jahren
Überlastungsgrenzen/Hotspot-Regelung:
Alle genannten Punkte müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn zuvor einer der folgenden Belastungswerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird.
- 7‑Tage-Inzidenz LK Görlitz von 1.500
- Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Normalstationen der sächsischen Krankenhäuser von 1.300
- Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser von 420
Bei Fragen sind wir gern für Sie da.
Bleiben Sie gesund und bis bald!
Ihr Team der Erlebniswelt Krauschwitz